Es ist möglich, in unserem Betrieb unbelastete Baurestmassen (Boden und Bauschutt) anzuliefern. Dabei wird unterschieden zwischen mineralischem Bauschutt, Beton, Asphaltaufbruch, etc. und unbelastetem Boden. Aufbereitungsfähiger Bauschutt zur Verwertung in unserer Anlage wird nur bis zu einem Zuordnungswert vom max. Z2 gemäß den LAGA-Regeln angenommen. Für unbelasteten Boden gelten die max. Zuordnungswerte Z1.1 der Technischen Regeln der LAGA.
Die Einstufung der Stoffeingänge erfolgt gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV). Dabei erfolgt eine organoleptische Kontrolle durch das Betriebspersonal, welches für die Einstufung der Massen maßgeblich ist.
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